Den Zeitpunkt für die Verlängerung von Immobiliendarlehen sollten Sie im Blick behalten. Sichern Sie sich einen neuen Zinssatz, bereits 5 Jahre nach Kauf Ihrer Immobilie!
Eine Verlängerung (Umschuldung) der Finanzierung geht in der Regel mit einem Bankenwechsel einher.
Unabhängig von der Laufzeit Ihrer Finanzierung dürfen Sie zum 10. Jahr kündigen. Im Vorwege verschaffen wir Ihnen die Finanzierungszusage der
neuen Bank.
Dieses Sonderkündigungsrecht ist per Gesetz im BGB § 489 festgelegt.
Die Bankenauswahl unserer Vergleichsrechner (Europace, Prohyp, Interhyp) erfasst alle deutschen Banken und Versicherer.
Die angebotenen Zinssätze sind verbindlich und können tagesaktuell zu Echtzeitkursen abgefragt werden.
Für reibungslose Vorgänge gibt es papierlose Anträge und die digitale Unterschrift.
Teilen Sie uns Ihren Finanzierungswunsch mit.
Mit einem Forwarddarlehen wird Ihnen der jetzige Zinssatz,
für Ihre Anschlussfinanzierung, welche spätestens in 60 Monaten beginnen muss, bereits heute vertraglich zugesichert.
Hierfür bezahlen Sie mittlerweile nur noch einen geringen Forwardaufschlag von 0,01% pro Monat.
Sie haben also die Möglichkeit, das Risiko von weiteren Zinssteigerungen deutlich zu minimieren.
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