Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges
Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist nur für das selbst bewohnte
Eigentum in Ihrer Privathaftpflicht enthalten. Als Vermieter benötigen Sie hier eine separate Police.
Schäden können entstehen durch:
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unterlassene Schneeräumpflicht
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umgestürzte Bäume
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herabfallende Hausbestandteile wie Dachpfannen, Solarpaneele
etc.